Was wird unterstützt?
Die Jakob und Emma Windler-Stiftung fördert mit der Vergabe von Projektbeiträgen gemeinnützige, öffentlichkeitswirksame Vorhaben, die das professionelle zeitgenössische Kunst- und Kulturschaffen in allen Sparten der Bildenden Kunst – z. B. Fotografie, Literatur, Musik, Theater und Tanz – sowie interdisziplinär angelegte Projekte unterstützen. Die Stiftung fördert beispielsweise Projekte, die kulturelle Teilhabe und Mitgestaltung stärken, niedrigschwellig zugänglich sind, zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen, das Potenzial von Kooperationen nutzen und Freiwillige aktiv einbeziehen.
Wie wird unterstützt?
Es können kulturelle Vereine, Institutionen und Organisationen im Kanton Schaffhausen unterstützt werden. Zuwendungen an Projekte erfolgen, sofern die Zuwendung direkt und unmittelbar kulturelle Auswirkungen im Kanton Schaffhausen, insbesondere in Stein am Rhein hat. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf, den zumutbaren Eigenleistungen, den realistischen Drittmitteln und den vorhandenen Stiftungsmitteln. Bei Projekten muss die Dauer zeitlich begrenzt sein. Bei mehrjährigen Projekten ist vor Beschlussfassung über eine weitere Finanzierung ein Evaluationsbericht vorzulegen.
Gesuche von natürlichen Personen für gemeinnützige Kulturprojekte können nach positiver Prüfung mit bis zu 3'000 CHF gefördert werden.
Es werden keine Betriebsfinanzierungen und Werkbeiträge geleistet. Es werden Gesuche für Kulturprojekte nur von gemeinnützigen Verlagen entgegengenommen.
Gesuch
Um ein Gesuch bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Ausgefülltes Gesuchsformular für Kulturprojekte
- Aktuelle Jahresrechnung (Bilanz und Erfolgsrechnung) sowie ein Jahresbericht (falls vorhanden)
- Ausführliche Projektbeschreibung gemäss Fragen im Gesuchsformular für Kulturprojekte (bitte Hinweise am Ende des Formulars beachten)
- Behördlicher Nachweis der Gemeinnützigkeit (falls vorhanden)
- Bei weiteren Gesuchen für neue Projekte ist der Abschluss der beendeten Projekte vorab einzureichen (Abrechnungsteil mit Zusammenstellung der Ausgaben und Einnahmen sowie ein inhaltlicher Bericht mit Angaben zur Anzahl der Veranstaltungen und der erreichten Personen).
Bitte beachten Sie, dass Gesuche mit ausreichend Vorlauf eingereicht werden müssen (in der Regel einige Monate), um rechtzeitig bearbeitet werden zu können.
Gesuche können ausschliesslich elektronisch per Mail an die Adresse Bitte Javascript aktivieren! eingereicht werden.
Es gilt die Richtlinie Zuwendungen vom 20. August 2025.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Stiftungsleistungen.