Was wird unterstützt?
Die Jakob und Emma Windler-Stiftung unterstützt Projekte von gemeinnützigen und wohltätigen Vereinen, Institutionen und Organisationen im Kanton Schaffhausen, insbesondere in Stein am Rhein, mit dem Ziel einen gesellschaftlichen und messbaren Mehrwert zu schaffen.
Wie wird unterstützt?
Zuwendungen werden in der Regel in Form einer direkten oder indirekten finanziellen Leistung gewährt. In erster Linie werden Projektbeiträge ausgerichtet. Es können jedoch auch Beiträge an Infrastruktur oder organisatorische Entwicklung geleistet werden. Bei Projekten muss die Dauer zeitlich abgegrenzt sein. Bei mehrjährigen Projekten ist vor Beschlussfassung über eine weitere Finanzierung ein Evaluationsbericht vorzulegen. Die Jakob und Emma Windler-Stiftung bezahlt keine laufenden Betriebsbeiträge. Die Projekte müssen sich direkt und unmittelbar im Kanton Schaffhausen auswirken.
Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und den vorhandenen Stiftungsmitteln.
Gesuch
Um ein Gesuch bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Ausgefülltes Gesuchsformular
- Aktuelle Jahresrechnung (Bilanz und Erfolgsrechnung) sowie ein Jahresbericht (falls vorhanden)
- Reglement bzw. Statuten der Institution
- Verfügung betreffend Steuerbefreiung infolge Gemeinnützigkeit.
- Ausführliche Projektbeschreibung mit Umsetzungskonzept,
welche folgende Informationen enthält:
- Ausführliche Projektbeschreibung, evtl. Abbildungen, Skizzen, Darstellungen
- Detaillierte Budget- und Finanzierungsplanung
- Umsetzung und Zeitplanung
- Öffentlichkeits- und Vermittlungsarbeit
- Darlegung des Bezugs zum Kanton Schaffhausen bzw. Stein am Rhein
- Perspektiven über das Projekt hinaus
Gesuche können ausschliesslich elektronisch per Mail an die Adresse Bitte Javascript aktivieren! eingereicht werden.
Es gilt die Richtlinie Zuwendungen vom 20. August 2025.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Stiftungsleistungen.