Was wird unterstützt?

Die Jakob und Emma Windler-Stiftung unterstützt die Jugendarbeit von Vereinen mit dem Ziel, Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung zu ermöglichen sowie die Partizipation und Integration von Kindern und Jugendlichen zu fördern.

Was wird nicht unterstützt?

Nicht unterstützt werden Vereine und vereinsähnliche Organisationen, die wirtschaftliche Ziele verfolgen.

Wie wird unterstützt?

Vereinen, welche aktive Jugendarbeit betreiben, wird jährlich ein Unterstützungsbeitrag ausgerichtet. Dieser beträgt aktuell Fr. 80.— pro berechtigtes Vereinsmitglied.

Beitragsberechtigt sind schulpflichtige Kinder und Jugendliche zwischen 6 bis 18 Jahren, die über eine unbefristete Mitgliedschaft im Verein verfügen und dafür einen Jahresbeitrag bezahlen. Das Vereinsangebot für Kinder und Jugendliche muss, sofern nicht nur saisonal möglich, ganzjährig stattfinden.

Durch Vereine organisierte Kurse, die durch ein zweckgebundenes Kursgeld teilweise oder vollständig finanziert sind, fallen nicht unter die Jugendförderung.

Angebote wie Ausflüge, Workshops usw. berechtigen nicht zum Bezug von Vereinsbeiträgen zur Jugendförderung. Vereine mit solchen Angeboten können ein separates Gesuch stellen, welches vom Stiftungsrat beurteilt wird. Davon ausgenommen sind Vereine, welche bereits Beiträge von Fr. 80.00 zur Jugendförderung erhalten.

Gesuch

Um ein Gesuch bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Ausgefülltes Gesuchsformular
  • Liste mit den berechtigten Jugendlichen mit Namen, Jahrgang
  • Aktuelle Jahresrechnung des Vereins (Bilanz und Erfolgsrechnung)

Gesuche können nur elektronisch per Mail eingereicht werden.

Auf die Unterstützung der Jakob und Emma Windler-Stiftung ist hinzuweisen.

Es gelten die Richtlinien Zuwendungen vom 19. April 2023.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Stiftungsleistungen.