Die Jakob und Emma Windler-Stiftung kann Stipendien oder sonstige Beiträge zur Ausbildung und Erziehung von Lernenden, Mittelschülerinnen und Mittelschülern, Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aller Fakultäten ausrichten, welche die obligatorische Schulpflicht erfüllt haben und vor Einreichung des Stipendien- oder Beitragsgesuchs wenigstens seit zwei Jahren in Stein am Rhein Wohnsitz haben.
Was wird unterstützt?
Es können Stipendien oder Beiträge für alle Ausbildungen oder Tätigkeiten ausgerichtet werden wie zum Beispiel:
- Vorlehren zur Berufsvorbereitung
- Passerellen- und Brückenangebote
- Anlehren
- Berufslehren
- Berufsmittelschulen, Fachmittelschulen, gymnasiale Mittelschulen
- Höhere Fachschulen
- Fachhochschulen, universitäre Hochschulen
- Wissenschaftliche Tätigkeiten
Was wird nicht unterstützt
- Ausbildungen mit einer Dauer von weniger als 12 Monaten;
- Berufsbegleitende Ausbildungen, die umgerechnet weniger als drei Vollzeitmonate dauern;
- Preisverleihungen, Seminare, Symposien, Vorträge, Kongresse oder ähnliche Veranstaltungen inklusive Teilnahme an solchen;
- Kommerziell ausgerichtete Forschung;
- Forschung in Form von Materialaufwand.
Wie wird unterstützt?
Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und den vorhandenen Stiftungsmitteln.
Die eigene finanzielle Situation sowie die finanzielle Situation der unterstützungspflichtigen Eltern sind nachzuweisen. Zumutbare Eigen- und Elternleistungen werden bei der Bedarfsberechnung angerechnet.
Vorab ist grundsätzlich ein Stipendienantrag bei der Kantonalen Fachstelle für Ausbildungsbeiträge einzureichen. Die vollständige Verfügung der Stipendienstelle ist dem Gesuch beizulegen.
Leistungen werden nur ausgerichtet, wenn staatliche Ausbildungsbeiträge nicht ausreichen oder die Bestimmungen für staatliche Ausbildungsbeiträge nicht anwendbar sind.
Beiträge werden jährlich zu Beginn des Studienjahres ausbezahlt. Für die Auszahlung einer folgenden Tranche muss ein Statusbericht vorgelegt werden.
Studienabbrüche und Wohnsitzwechsel sind sofort zu melden. Für das laufende Semester ausbezahlte Beiträge sind anteilsmässig zurückzuzahlen.
Es können auch rückzahlbare Darlehen ausgerichtet werden. Diese sind während der anerkannten Ausbildungszeit und noch während zwei weiteren Jahren zinsfrei. Anschliessend sind sie zu verzinsen und innert längstens 8 Jahren nach Abschluss der Ausbildung zurückzuzahlen.
Gesuch
Um ein Gesuch bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Ausgefülltes Gesuchsformular
- Lebenslauf
- Bedarfsberechnung mit Ausgaben und Einnahmen
- Verfügung der Kantonalen Stipendienstelle
- Aufnahmebestätigung (kann nachgereicht werden)
Gesuche können nur elektronisch per Mail eingereicht werden.
Es gelten die Stipendienrichtlinien vom 1. November 2024.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Stiftungsleistungen.