Was wird unterstützt?

Die Jakob und Emma Windler-Stiftung unterstützt Projekte von gemeinnützigen und wohltätigen Vereinen, Institutionen und Organisationen im Kanton Schaffhausen, insbesondere in Stein am Rhein, mit folgendem Ziel:

  • Unterstützung von Menschen, die in ihrer selbständigen Lebensführung beeinträchtigt sind;
  • Ausbildung, Beschäftigung, Betreuung sowie berufliche und soziale Integration von Menschen mit besonderen Bedürfnissen;
  • Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, so zum Beispiel familien- und schulergänzende Kinderbetreuung;
  • Jugendlichen mit psychischen, sozialen oder schulischen Problemen eine Ausbildung zu ermöglichen;
  • Sucht- und Gewaltprävention;
  • Unterstützung von weiteren Angeboten, mit denen eine selbstbestimmte Beteiligung am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird.

Wie wird unterstützt?

Zuwendungen werden in der Regel in Form einer direkten oder indirekten finanziellen Leistung gewährt. In erster Linie werden Infrastruktur- und Projektbeiträge ausgerichtet.

Bei Projekten muss die Dauer zeitlich abgegrenzt sein. Bei mehrjährigen Projekten ist vor Beschlussfassung über eine weitere Finanzierung ein Evaluationsbericht vorzulegen.

Die Jakob und Emma Windler-Stiftung bezahlt keine laufenden Betriebsbeiträge.

Beiträge der Jakob und Emma Windler-Stiftung müssen sich direkt, unmittelbar und ausschliesslich im Kanton Schaffhausen auswirken.

Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und den vorhandenen Stiftungsmitteln.

Gesuch

Um ein Gesuch bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Ausgefülltes Gesuchsformular
  • Aktuelle Jahresrechnung (Bilanz und Erfolgsrechnung) sowie ein Jahresbericht (falls vorhanden)
  • Reglement bzw. Statuten der Institution
  • Verfügung betreffend Steuerbefreiung infolge Gemeinnützigkeit.
  • Ausführliche Projektbeschreibung mit Umsetzungskonzept,
    welche folgende Informationen enthält:
    - Ausführliche Projektbeschreibung, evtl. Abbildungen, Skizzen, Darstellungen
    - Detaillierte Budget- und Finanzierungsplanung
    - Umsetzung und Zeitplanung
    - Öffentlichkeits- und Vermittlungsarbeit
    - Darlegung des Bezugs zum Kanton Schaffhausen bzw. Stein am Rhein
    - Perspektiven über das Projekt hinaus 

Gesuche können nur elektronisch per Mail eingereicht werden.

Auf eine allfällige Unterstützung der Jakob und Emma Windler-Stiftung ist hinzuweisen.

Es gelten die Richtlinien Zuwendungen vom 19. April 2023.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Stiftungsleistungen.