Die Jakob und Emma Windler-Stiftung bezweckt mit Ihren Beiträgen die Erhaltung und Verschönerung des Ortsbildes von Stein am Rhein als Ganzes sowie seiner für die Gesamtwirkung wichtigen Einzelelemente.
Was wird unterstützt?
- Massnahmen, die den Fortbestand von Bauwerken und Objekten unter Berücksichtigung einer zeitgemässen Nutzung sichern;
- Massnahmen, die den Fortbestand von angestammten Nutzungen im Sinne der überlieferten Bauwerke/des überlieferten Ortsbildes sichern, sofern es sich um Projekte mit Ausnahmecharakter handelt und dadurch keine Wettbewerbsverzerrungen geschaffen werden;
- Regelmässige Unterhalt- und Pflegemassnahmen für Liegenschaften, bei denen eine vernünftige Nutzung im ökologischen Sinn nicht möglich ist oder diese zugunsten der öffentlichen Erhaltung des überlieferten Ortsbildes reduziert werden muss;
- Erstellung von digitalen Gebäudeaufnahmen (Sicherstellungsdokumentation)
- Massnahmen, welche künftige negative Einflüsse auf das überlieferte Ortsbild verhindern;
- Massnahmen zum Schutz und zur Erhaltung von beweglichen Kulturgütern.
Die Massnahmen müssen im öffentlichen Interesse liegen.
Wie wird unterstützt?
- Bei baulichen Massnahmen von geschützten Liegenschaften werden die beitragsberechtigten Kosten durch die amtliche Denkmalpflege ermittelt. Die Stiftung übernimmt in der Regel etwa 50 Prozent der beitragsberechtigten Kosten, sofern sich auch der Kanton und die Gemeinde an diesen Kosten beteiligen. In begründeten Fällen kann von dieser Regel abgewichen werden.
- Ergänzend zu den Beiträgen nach den ermittelten beitragsberechtigten Kosten kann sich die Stiftung an den weiteren effektiven Mehrkosten der denkmalpflegerisch-baulichen Kosten beteiligen.
- Bei übrigen Massnahmen, Projekten und Leistungen kann die Stiftung Beiträge nach freiem Ermessen ausrichten. Deren Höhe richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und den vorhandenen Stiftungsmitteln.
- Die Planungskosten werden in der Regel nur übernommen soweit diese in Form von Projekten umgesetzt werden.
- Die Stiftung kann Beiträge mit Auflagen versehen.
- Die Auszahlung eines Beitrages erfolgt in der Regel nach Abschluss des Vorhabens aufgrund der Abrechnung. Es können Akontozahlungen im Verhältnis zum Bau- bzw. Projektfortschritt vereinbart werden.
Gesuch
Gesuche müssen in der Regel vor Baubeginn, jedoch nicht später als 12 Monate nach Bauvollendung, schriftlich beim Stiftungsrat eingereicht werden.
Um ein Gesuch bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Ausgefülltes Gesuchsformular
- Kostenvoranschlag
- Stellungnahme Denkmalpflege betreffend beitragsberechtigter Kosten
Gesuche können nur elektronisch per Mail eingereicht werden.
Es gelten die Richtlinien Ortsbild vom 05. Juli 2023.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Stiftungsleistungen.