Voraussetzungen
Beitragsberechtigt sind Kleinunternehmen, die kumulativ folgende Bedingungen erfüllen:
- Ihre Betriebsstätte in Stein am Rhein haben;
- Maximal 49 Beschäftigte haben;
- Unverschuldet, vorübergehend und wegen äusserer Umstände in Not geraten sind;
- Zustehende Unterstützungsleistungen Dritter (Bund, Kanton, Gemeinde, private Versicherung) beantragt haben und diese nicht ausreichend sind.
Ziel
Finanzielle Unterstützung von Kleinunternehmen mit Betriebsstätte in Stein am Rhein in ausserordentlichen Situationen, welche die Kleinunternehmen nicht selbst zu verantworten haben, wenn die Beihilfen dazu beitragen, dass Einwohnerinnen und Einwohner von Stein am Rhein nicht in wirtschaftliche Not geraten.
Wie wird unterstützt?
Es werden Beiträge oder Überbrückungsdarlehen gewährt, wenn die finanzielle Notlage des Unternehmens nachgewiesen werden kann.
Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und den vorhandenen Stiftungsmitteln.
Gesuch
Um ein Gesuch bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Ausgefülltes Gesuchsformular
- Bedarfsberechnung
- Jahresrechnung Vorjahr/Geschäftsjahr
- Steuererklärung Vorjahr/Geschäftsjahr
Gesuche können nur elektronisch per Mail eingereicht werden.
Es gelten die Richtlinien Soziales vom 08. Dezember 2020.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Stiftungsleistungen.